Satzung

Satzung der Interessengemeinschaft St. Michaelis-Kapelle e.V.

§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Interessengemeinschaft St. Michaelis-Kapelle e.V. und hat seinen Sitz in Bad Dürkheim. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Wiederherstellung der ehemaligen St. Michaelis-Kapelle auf dem Michelsberg in Bad Dürkheim zur kirchlichen und kulturellen Nutzung. Der Vereinszweck ist erfüllt, wenn das Bauwerk errichtet und der Stadt Bad Dürkheim entschädigungslos übertragen worden ist. Der Zeitpunkt der Übertragung ist vom Vereinsvorstand vorzuschlagen und durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu genehmigen. Bis zur Übertragung widmet sich der Verein der Erhaltung und Pflege der Kapelle.

§ 3 Entstehung der Mitgliedschaft
Die Aufnahme als Vereinsmitglied erfolgt nach schriftlichem Antrag durch den Vorstand.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder Austritt aus dem Verein. Der Austritt eines Vereinsmitglieds ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt oder wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen im Rückstand ist. Vor der Beschlussfassung muss der Vorstand dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Beschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zuzusenden.

§ 5 Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 6 Vorstand
Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und den zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Mitglied des Vorstandes allein vertreten. Die Vertretungsmacht jedes Vorstandsmitglieds ist jedoch in der Weise beschränkt, dass zur Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit einem Geschäftswert von über 5.000,00 EUR oder zur Eingehung einer Verpflichtung in Höhe von mehr als 5.000,00 Euro nur zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam berechtigt sind. Der Vorstand kann Beisitzer bestimmen, die an den Vorstandssitzungen teilnehmen dürfen und den Vorstand bei seiner Arbeit unterstützen und beraten.

§ 7 Mitgliederversammlung
Eine Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Berufung vom zehnten Teil der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand in Textform verlangt wird. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand und in Textform an die zuletzt bekannten Kontaktdaten der Mitglieder. Die Versammlung ist mit einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder beschlussfähig. Die gefassten Beschlüsse werden in einem Protokoll schriftlich niedergelegt, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterzeichnet wird.

§ 8 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung und einer pauschalen Auslagenerstattung ist zulässig in den Grenzen der Abgabenordnung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vermögen der Stadt Bad Dürkheim zu mit der Auflage, das Vermögen unmittelbar nur für steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke zu verwenden.

§ 9 Datenschutz
Der Verein erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, insbesondere im Rahmen der Mitgliederverwaltung und der Kontaktpflege zu den Mitgliedern. Hierbei handelt es sich um folgende, zweckgebundene Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Funktion(en) im Verein. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung und der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft. Jedes Mitglied hat im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit.

Bad Dürkheim, den 01.Juli 2022