
Feiern in der Kapelle
Ökumenische Veranstaltungen finden zur Zeit nicht statt.
Seit einigen Jahren ist es möglich Hochzeiten oder Taufen in der Michaeliskapelle zu begehen. Lesen Sie dazu unsere Nutzungsbestimmungen.
Satzung der Interessengemeinschaft
St. Michaelis-Kapelle e.V.
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen
Interessengemeinschaft St. Michaelis-Kapelle e.V.
und hat seinen Sitz in Bad Dürkheim.
Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Wiederherstellung der ehemaligen St. Michaelis-Kapelle auf dem Michelsberg in Bad Dürkheim zur kirchlichen und kulturellen Nutzung.
Der Vereinszweck ist erfüllt, wenn das Bauwerk errichtet und der Stadt Bad Dürkheim entschädigungslos übertragen worden ist.
Der Zeitpunkt der Übertragung ist vom Vereinsvorstand vorzuschlagen und durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu genehmigen.
Bis zur Übertragung widmet sich der Verein der Erhaltung und Pflege der Kapelle.
§ 3 Entstehung der Mitgliedschaft
Die Aufnahme als Vereinsmitglied erfolgt nach schriftlichem Antrag durch den Vorstand.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Der Austritt eines Vereinsmitglieds ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
§ 5 Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
§ 6 Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Personalunion zwischen stellvertretenden Vorsitzenden und Schriftführer ist zulässig.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten.
§ 7 Mitgliederversammlung
Eine Mitgliederversammlung muss vom Vorstand schriftlich einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Berufung vom zehnten Teil der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.
Die gefassten Beschlüsse werden schriftlich niedergelegt und vom Vorstand unterzeichnet.
§ 8 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung und einer pauschalen Auslagenerstattung ist zulässig in den Grenzen der Abgabenordnung.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vermögen der Stadt Bad Dürkheim zu mit der Auflage, das Vermögen unmittelbar nur für steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke zu verwenden.
§ 9 Datenschutz
Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung.
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten:
Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Funktion(en) im Verein.
Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern.
Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.
Bad Dürkheim, den 16. Juni 2011